Aufgeschnappt in FACTS
Die Polizei
geht mit Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen gegen Horrorfilmfreunde
vor. Die Justiz beruft sich dabei auf einen Index verbotener Filme. Der
wahre Horror ist: Niemand kennt diese Liste.
Emanuelle pirscht im Bikini durch den Dschungel des Amazonas. Sie will
eine geheimnisvolle Mordserie aufklären. Die Orchideen blühen,
Emanuelle räkelt sich unter smaragdgrünen Wasserfällen.
Doch dann fehlt plötzlich einer ihrer Kofferträger. Nebel zieht
auf - und Emanuelle sieht sich von wilden Menschenfressern umzingelt.
So weit der Film "Black Emanuelle und die letzten Kannibalen"
aus dem Jahre 1977, fast vergessen eigentlich. Bis dieses Jahr der Schweizerische
Videoverband (SVV) das Kannibalismusdrama ausgrub und auf eine Verbotsliste
setzte. Der Index führt rund 200 Titel auf: "Ich spuck auf dein
Grab" heisst einer, und ein anderer: "Todesmarsch der Bestien".
Wer diese Filme öffentlich zeigt, damit handelt oder sie nur schon
besitzt, macht sich strafbar. Noch vor wenigen Wochen lag die Liste in
einer Schublade des SVV, sie wurde nie veröffentlicht, und deshalb
konnte auch niemand wissen, welche Filme verboten sind. Trotzdem geht die
Polizei neuerdings gegen Fans von Horrorfilmen vor.
So bekam Marco K. (Name geändert), 22, kürzlich Besuch von der
Polizei. Die Beamten durchforsteten die Festplatte seines Computers und
sahen sich seine DVD-Sammlung an. Vor einem halben Jahr hatte sich Marco
K. per Internet in Deutschland den Horrorfilm "Japanese Torture Box"
bestellt. Er hätte ihn auch in der Schweiz kaufen können, doch
in Deutschland war er billiger. Der Zoll in Basel fing das Paket ab und
benachrichtigte die Polizei. Diese konfiszierte bei Marco K. gleich noch
einen zweiten Horrorstreifen.
Fazit der Aktion im Zürcher Oberland: Marco K. muss 1100 Franken Busse
zahlen und kassiert einen Eintrag im Zentralstrafregister für den
"Besitz Gewalt verherrlichender Bildaufnahmen". Dabei konnte
er sich die beiden indizierten Filme noch nicht einmal ansehen.
Die Polizei will zwar nicht von einer gezielten Offensive gegen Horrorfilmfans
sprechen. Doch Stefan Oberlin von der Kantonspolizei Zürich erklärt
den Grund für die plötzliche Aktivität auf dem Feld der
Blut-und-Knochen-Filme: "Weil unsere Beamten im Internet immer intensiver
nach Kinderpornografie oder Kreditkartenmissbrauch fahnden, stossen sie
auch öfter auf Horrorfilmanbieter." Das Meldeformular der Koordinationsstelle
Internetkriminalität (Kobik), mit dessen Hilfe jeder User zweifelhafte
Websites anzeigen könne, trage ebenso dazu bei, den Handel mit verbotenen
Filmen zu verfolgen.
Die meisten Horrorfilme werden im Internet gekauft. Auf Ricardo.ch, einem
Online-Auktionsportal, braucht es vier Klicks mit der Maus und eine Woche
Geduld, und die Blutfilme liegen nett verpackt in einem beigen Karton im
Briefkasten. Die Verbotsliste, auf die sich die Polizei bei ihren Ermittlungen
stützt, erhielt Ricardo.ch erst in diesem Jahr. Die Verantwortlichen
waren sich bis dahin nicht bewusst, dass sie eine Plattform für den
Verkauf illegaler Horrorfilme zur Verfügung stellten. Als die Polizei
die Betreiber darauf aufmerksam machte, verlangte sie die Adressen der
Anbieter. Seitdem werden in der Schweiz immer mehr Käufer gebüsst,
und immer häufiger steht die Polizei vor der Tür: "Wir möchten
Ihre DVDSammlung sehen."
Horrorfreunden kann es bange werden: "Wer sich Horrorfilme reinzieht,
sollte wissen, dass er sich auf dünnes Eis begibt", sagt Kurt
Stäheli, der Staatsanwalt, der den Fall Marco K. zu beurteilen hatte.
Ein mündiger Bürger, sagt Stäheli, sollte sich selber informieren,
ob er eine Straftat begeht oder nicht. "Auch die Händler, die
solche Filme anbieten, müssen mit einer Strafe rechnen." Nichtwissen
schütze vor Strafe nicht.
In den einschlägigen Foren im Internet herrscht Empörung: "Wie
soll man sich über eine Liste informieren, wenn ihre Existenz verschwiegen
wird?", fragt einer, der sich "Spex" nennt und behauptet:
"Bei mir kamen sie nachts mit Hunden und machten Fingerabdrücke,
Fotos und eine DNA-Analyse. "
Auch Peter D. (Name geändert), 19, aus Schaffhausen war schockiert,
als Ende Oktober drei Polizisten seine Wohnung durchsuchten - bewaffnet
mit Schlagstock und Pistole. Einer der Beamten hielt einen Sack hin, seine
Kollegen warfen insgesamt 66 Filme hinein; darunter "Haunted Hill"
und "Lady Snowblood", beide freigegeben ab 16 Jahren.
Nicht einmal Kenntnis der ominösen Liste hätte Peter D. geholfen:
Viele Filme, die die Polizei bei ihm beschlagnahmte, sind darauf gar nicht
vermerkt. Demmerle sagt, er sei nur gebüsst worden, "weil den
Polizisten die DVD-Hüllen nicht geheuer waren".
Der Schaffhauser musste zum Verhör auf den Polizeiposten. Die Fahnder
wollten wissen: "Können Sie reale Gewalt von fiktiver unterscheiden?"
Und: "Wo haben Sie die Filme gekauft?" Worauf Demmerle antwortete:
"Bei Ex- Libris und City-Disc, bei ABM und Media Markt."
Fernsehen zeigte indizierte Filme.
"Die Liste ist totale Willkür", sagt einer, der viel von
Horrorfilmen versteht: Horst Bendlin ist Inhaber der Videothek Moviehouse
in Winterthur, die auf das Genre der so genannten Effektfilme spezialisiert
ist. "Sie ist voller Fehler und Inkonsequenzen." Der Index wurde
aus Deutschland übernommen, da es in der Schweiz keine eigene Zensurstelle
gibt. Doch einige der Filme, die hier noch auf der Liste stünden,
seien in Deutschland längst zurückgestuft worden.
Ausserdem liefen einige auch schon im Schweizer Staatsfernsehen, etwa "Halloween
II" und der Zombiefilm "Day of the Dead". Ungeschnitten.
"Natürlich braucht es einen Jugendschutz, und es braucht Grenzen",
sagt Videothekar Bendlin. Aber wie andere Horrorfilm-Konsumenten fordert
er ein klares, öffentliches Verbot.
Den Freunden dieses Filmgenres bleibt nichts anderes übrig, als die
Liste beim Schweizerischen Videoverband anzufordern. Sonst müsse man,
wie "Spex" im Internet schreibt, "künftig mit einem
Anwalt einkaufen gehen".